Die Frage, ob Ungeborene eigene Rechte auf Leben und Integrität haben, ist verfassungsrechtlicher Natur. Auf dem Prüfstand steht der Beginn der Menschen- und Grundrechte und letztlich die Frage, weshalb der Mensch überhaupt Träger von Rechten ist. Ein stringentes Konzept der Rechtsträgerschaft bietet die Chance, Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Anfang des menschlichen Lebens auf einheitliche und widerspruchsfreie Wertgrundlagen zu stellen. ...
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